Gesundheit

Ärtzliche Betreuung

Die meisten Personen in der Schweiz haben eine Hausärztin oder einen Hausarzt, die/der erste Ansprechperson bei Fragen zu Ihrer Gesundheit ist. Schaffhausen verfügt über zwei Krankenhäuser: das öffentliche Kantonsspital und die private Klinik Belair. Die Einweisung ins Spital erfolgt üblicherweise durch die Hausärztin / den Hausarzt. Ausserhalb der Sprechstundenzeiten kann in Notfällen auch die Notfallpraxis oder die Notfallstation des Kantonsspitals aufgesucht werden.

Medizinische Notfälle

Im Kanton Schaffhausen wird der ambulante Notfalldienst durch Ärztinnen und Ärzte in selbständiger Praxis gewährleistet. Während den normalen Praxisöffnungszeiten wenden Sie sich auch im Notfall an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Bei deren Abwesenheit erfahren Sie Namen und Telefonnummer der diensthabenden Praxis. Ausserhalb der Öffnungszeiten können Sie sich an die Notfallpraxis Schaffhausen wenden, die sich in der Notfallaufnahme des Kantonsspitals Schaffhausen befindet. Sie wird von Hausärztinnen und -ärzte der Region abends und an den Wochenenden ganztags betrieben. Die Notfallstation im Kantonsspital ist rund um die Uhr 365 Tage im Jahr geöffnet.

Was tun im Notfall

Über die Telefonnummer 052 634 34 00 werden Sie via Leitstelle der passenden Notfallversorgung zugeführt: Dies kann die diensthabende Hausarztpraxis tagsüber sein, die Notfallpraxis oder die Notfallstation. Bei lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie die Tel. 144 an.

Kranken und Unfallversicherung:

Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen Sie eine Kranken- und Unfallversicherung innerhalb von 3 Monaten abschliessen. Sind Sie aus einem anderen Kanton zugezogen, müssen Sie Ihrer neuen Wohngemeinde innerhalb von 30 Tagen einen Versicherungsausweis vorlegen. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Sie in die Grundversicherung aufzunehmen. Erwerbstätige Personen sind in der Regel gegen Unfall versichert. Achten Sie darauf, dass Sie nicht doppelt versichert sind. Die Grundversicherung deckt die Kosten für die Behandlung bei Ärztinnen und Ärzten in der allgemeinen Abteilung aller Spitäler, welche auf der Spitalliste des Kantons Schaffhausen sind. Einen Teil der Behandlungskosten muss man jedoch immer selber bezahlen (abhängig von Franchise und Selbstbehalt). Der Staat gewährt versicherten Personen, Paaren und Familien in bescheidener wirtschaftlicher Lage Prämienverbilligungen. Das Sozialversicherungsamt des Kantons Schaffhausen bearbeitet die Prämienverbilligungsgesuche.

Ergänzend zur Grundversicherung kann jede Person Zusatzversicherungen abschliessen, die weitere Leistungen wie beispielsweise den Spitalaufenthalt in der privaten Abteilung abdecken.

Zahnpflege

Zahnbehandlungen sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht im Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung enthalten. Die meisten Zahnarztkosten werden dementsprechend von den Patienten selbst bezahlt. Für Kinder kann eine spezielle Zahnpflegeversicherung abgeschlossen werden.

Im Kanton Schaffhausen steht Kindern und Jugendlichen das Angebot der Schulzahnklinik offen. Die Schulzahnklinik führt bei Kindergartenkindern und Schülerinnen und Schüler jährlich eine Untersuchung durch. Die Untersuchung ist jeweils gratis und obligatorisch. Alle weiteren Leistungen der Schulzahnklinik sind durch den Kanton subventioniert, so dass sie zu günstigen Konditionen angeboten werden können.

Prophylaxehelferinnen und -helfer besuchen Kindergärten, Primarschulen und Orientierungsschulen und unterrichten die Kinder über Mundhygiene und die richtige Ernährung.

Unterstützung und Pflege im Kanton Schaffhausen

Chronische Krankheiten oder Invalidität bringen neben den körperlichen Beschwerden manche Schwierigkeit im Alltag mit sich. Auch ältere Menschen sind mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Neben der Pflege und Unterstützung Zuhause gibt es als Alternative verschiedene Wohnformen wie Alters- und Pflegeheime, Alterssiedlungen etc. In Schaffhausen gibt es zahlreiche Beratungsstellen wie beispielsweise die Pro Senectute oder die Pro Infirmis sowie Unterstützungsdienste der Spitex oder des Roten Kreuzes, die Sie bei der Pflege und der Bewältigung des Alltags unterstützen können.